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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §64 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0046 E 30. September 1998Rechtssatz
Den Ausführungen, daß § 64 Abs 2 BewG hinsichtlich eines bestimmten "Erhebungszeitraumes" nicht anwendbar sei, weil es sich bei Vermögenssteuer und Erbschaftssteueräquivalent um sogenannte Stichtagssteuern handle, kann nicht gefolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130045.X05Im RIS seit
14.01.2002