RS Vwgh 1998/9/30 93/13/0281

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §288 Abs1 litd;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Entspricht der Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht dem Gebot des §288 Abs 1 lit d BAO, so ist zu prüfen, ob dieser Verfahrensmangel vom VwGH als Rechtswidrigkeit aufzugreifen ist, weil die belangte Behörde bei Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. Dies ist zu bejahen, weil die im angefochtenen Bescheid angeführten Besteuerungsgrundlagen nicht mit bestimmten Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar verknüpft worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130281.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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