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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §188;Rechtssatz
Entspricht der Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht dem Gebot des §288 Abs 1 lit d BAO, so ist zu prüfen, ob dieser Verfahrensmangel vom VwGH als Rechtswidrigkeit aufzugreifen ist, weil die belangte Behörde bei Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. Dies ist zu bejahen, weil die im angefochtenen Bescheid angeführten Besteuerungsgrundlagen nicht mit bestimmten Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar verknüpft worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130281.X01Im RIS seit
20.11.2000