RS Vwgh 1998/10/7 96/12/0281

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Veröffentlicht am 07.10.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 Z3;

Rechtssatz

Im Rahmen der Beurteilung dessen, welches öffentliche Beförderungsmittel zweckmäßigerweise in Betracht kommt, kann als Indiz die tatsächlich vom betroffenen Beamten gepflogene Vorgangsweise erhoben und dieses Faktum dann an der gesetzlichen Regelung gemessen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120281.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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