Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Da in § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 festgesetzt ist, bei welchen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, bleibt nach Ansicht des VwGH, wonach auch in Fällen, in denen im Gesetz das Wort "kann" verwendet wird, kein Ermessen eingeräumt wird, wenn die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift bereits alle Voraussetzungen normiert, die den ganzen Bereich der Erwägungen, die für die Entscheidung maßgebend sein könnten, umfassen (Hinweis E 30.6.1998, 98/05/0035), für die Ausübung des Ermessens kein Raum, vielmehr ist die Ausnahme zu gewähren, wenn die in § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3ErmessenBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060083.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009