RS Vwgh 1998/10/20 98/08/0297

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Veröffentlicht am 20.10.1998
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E3R E05204020
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

11992E048 EGV Art48;
11992E051 EGV Art51;
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art4 Abs4;
ASVG §308 Abs1;
ASVG §311;
EURallg;

Rechtssatz

Es kann auf sich beruhen, ob Universitätslehrer, die in einem Mitgliedsstaat im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unter den gemeinschaftsrechtlich auszulegenden Begriff der öffentlichen Verwaltung iSd Art 48 Abs 4 EGV fallen, weil vorliegendenfalls eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit (bei Fehlen eines Anrechnungssystems für Beamte vergleichbar der Verordnung EWG 1408/71) nicht vorliegt (ausführliche Begründung im Erk).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080297.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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