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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Rechtssatz
Nicht nur formelle Qualifikationsnachweise vermögen den Berufsschutz zu begründen, sondern auch die in der Praxis erworbenen und unter Beweis gestellten Fertigkeiten und Kenntnisse des Arbeitslosen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080585.X01Im RIS seit
18.10.2001