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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0179Rechtssatz
Es ist nicht erkennbar, warum sich aus dem Wortlaut des ersten Tatbestandes des § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG ergeben sollte, daß lediglich "bloße" Arbeitsgesellschafter ohne Kapitaleinlage angesprochen sein sollten. Auch ist es keineswegs ausgeschlossen, daß ein mit einer Geldeinlage an einem Unternehmen Beteiligter zudem Arbeiten für das Unternehmen verrichtet und dabei neben dem Gesellschaftsvertrag ein Arbeitsvertrag in Erscheinung tritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090178.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009