RS Vwgh 1998/10/21 98/09/0178

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0179

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, warum sich aus dem Wortlaut des ersten Tatbestandes des § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG ergeben sollte, daß lediglich "bloße" Arbeitsgesellschafter ohne Kapitaleinlage angesprochen sein sollten. Auch ist es keineswegs ausgeschlossen, daß ein mit einer Geldeinlage an einem Unternehmen Beteiligter zudem Arbeiten für das Unternehmen verrichtet und dabei neben dem Gesellschaftsvertrag ein Arbeitsvertrag in Erscheinung tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090178.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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