RS Vwgh 1998/10/21 96/09/0243

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3 Abs3;
AuslBG §2 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

War der Auftragnehmer der Firma D die Firma F-GmbH und hat sie sich der durch die Firma C-GmbH bereitgestellten Ausländer bedient, ist diese iSd § 2 Abs 3 AuslBG ebenso wie die C-GmbH als Beschäftiger nach dem AuslBG strafbar (Hinweis E 18.3.1998, 96/09/0339, 0369 und 0370).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090243.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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