RS Vwgh 1998/10/29 98/07/0124

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §15 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/10 97/07/0007 1

Stammrechtssatz

Den Fischereiberechtigten nach § 15 Abs 1 WRG kommt ein Anspruch auf Abweisung des Bewilligungsantrages nicht zu. Den Fischereiberechtigten ist die Obliegenheit auferlegt, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058; Hinweis EB E 28.1.1992, 91/07/0012).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070124.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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