RS Vfgh 1998/6/9 B764/97

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
VfGG §86
VfGG §88

Rechtssatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin erachtet sich im Hinblick auf die Erteilung eines befristeten Sichtvermerks als klaglos gestellt; kein Kostenzuspruch.

Entscheidungstexte

  • B 764/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 09.06.1998 B 764/97

Schlagworte

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Aufenthaltsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B764.1997

Dokumentnummer

JFR_10019391_97B00764_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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