RS Vwgh 1998/10/29 98/16/0146

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs2;

Rechtssatz

Die Nachweispflicht des § 250 Abs 2 BAO bezieht sich nur auf den zweiten Satz dieser Bestimmung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160146.X03

Im RIS seit

03.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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