RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0048

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §81 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/29 96/07/0128 10

Stammrechtssatz

Wenn die von einer Wassergenossenschaft betriebene Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich nicht bewilligt ist, ist für die Beurteilung des Fehlens wesentlicher Nachteile für die Mitglieder der Genossenschaft iSd § 81 Abs 2 WRG das vorhandene Wasserangebot dem einzuschätzenden Verbrauch gegenüber zu stellen (Hinweis E 28.11.1975, 618/75, VwSlg 8935 A/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070048.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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