RS Vwgh 1998/11/4 98/13/0131

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Veröffentlicht am 04.11.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §162;
KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Die durch § 162 BAO normierte Rechtsfolge ist zur Beurteilung der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt und ob dem Gesellschafter entsprechende Beträge zugeflossen sind, nicht geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998130131.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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