RS Vwgh 1998/11/11 96/04/0035

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg

Norm

FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;
LAO Slbg 1963 §24 Abs2 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/15 94/17/0179 1 (hier: Betriebsstätte am Standort des Warenlagers eines Versandhausunternehmens)

Stammrechtssatz

Eine die Voraussetzung des § 24 Abs 2 lit b Slbg LAO erfüllende Geschäftsstelle setzt voraus, daß der Unternehmer dem eine Betriebsstätte zugerechnet werden soll, eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über diese Räumlichkeiten besitzt (Hinweis: Stoll, BAO I 398). Darüberhinaus ist gefordert, daß die Betriebsstätte entweder dem Unternehmer selbst, oder aber seinem ständigen Vertreter zur Ausübung des Gewerbes dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040035.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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