RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
StGB §43;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1

Stammrechtssatz

Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X03

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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