RS Vwgh 1998/11/11 96/04/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §75 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/12 96/04/0137 2

Stammrechtssatz

Wendet sich ein Nachbar gegen das zur Genehmigung eingereichte Projekt aus dem im § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 genannten Grund der Eigentumsgefährdung, so hat er durch ein konkretes Vorbringen geltend zu machen, daß durch die Betriebsanlage sein Eigentum über eine bloße Minderung des Verkehrswertes hinaus in seiner Substanz, wozu auch der Verlust der Verwertbarkeit zählt (Hinweis: E 25.6.1991, 91/04/0004), bedroht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040135.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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