RS Vwgh 1998/11/11 98/12/0411

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §35;
AVG §68;
ProkG 1945 §1 Abs3;
VwGG §62 Abs1;
VwGG §63 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Verhängung einer Mutwillensstrafe durch den VwGH wegen eines wiederholten unzulässigen Antrages gem § 68 AVG auf Abänderung eines Zurückweisungsbeschlusses des VwGH (hier: als Einhebungsbehörde wurde die Finanzprokuratur bestimmt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120411.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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