RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
StGB §147 Abs2;

Rechtssatz

Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinweis E 30. 10. 1990, 90/04/0127, und 25. 4. 1995, 94/04/0237)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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