Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19 Abs2;Rechtssatz
Mangels Angaben des Besch zu seinen Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen und Familienverhältnissen im erstinstanzlichen Strafverfahren war die Behörde zu deren Einschätzung berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040034.X05Im RIS seit
11.07.2001