RS Vwgh 1998/11/11 98/12/0193

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §17 Abs2 idF 1996/201;

Rechtssatz

Ungünstige Berufsaussichten im Fall der Absolvierung des Vorstudiums sind kein Umstand, der als unabwendbares Ereignis, das ohne Verschulden des Studierenden zwingend iSd § 17 Abs 2 StudFG 1992 idF BGBl 1996/201 den Studienwechsel herbeigeführt hat, anerkannt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120193.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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