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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §78 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040188.X03Im RIS seit
24.11.2000