RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §78 Abs2;
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040188.X03

Im RIS seit

24.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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