RS Vwgh 1998/11/12 94/18/0964

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Veröffentlicht am 12.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;
AVG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 4

Stammrechtssatz

Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994180964.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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