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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Wenn ein Abgabenbescheid vorliegt, können Einwendungen gegen den Abgabenanspruch nicht mit Erfolg im Verfahren gegen den Haftungsbescheid, sondern nur im Verfahren gegen den Abgabenbescheid vorgebracht werden (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150095.X02Im RIS seit
19.02.2002