RS Vwgh 1998/11/19 98/06/0131

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15;

Rechtssatz

IZm den Kriterien des quantitativen Wohnungsbedarfes bzw qualitativen Wohnfehlbestandes ist zu beachten, daß der projektierte Neubau oder Umbau jedenfalls nach Art und Umfang geeignet sein muß, Wohnraum zu schaffen, der der Minderung der in einem bestimmten Ort bestehenden Wohnungsnot dient, und es solcherart rechtfertigt, im Interesse der Allgemeinheit auch bestehende Mietrechte einzelner aufzuheben (Hinweis E 19.3.1986, 84/01/0075, VwSlg 12080 A/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060131.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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