RS Vwgh 1998/11/24 98/14/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0034 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/14/0017 E 26. Jänner 1999 97/14/0018 E 26. Jänner 1999 97/14/0097 E 26. Jänner 1999 97/14/0099 E 26. Jänner 1999

Rechtssatz

Der Umstand, daß eine Personenvereinigung auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen gegenüber Dritten erbringt, hat keinerlei argumentativen Wert bei der Lösung der Frage, ob die Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern besondere Einzelleistungen erbringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140033.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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