RS Vwgh 1998/11/24 94/14/0036

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/14/0033 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung, daß keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, hat der ASt aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun und glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183, ÖStZB 1989, 316). Ein Schuldtilgungsplan ersetzt diese Darlegung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994140036.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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