RS Vwgh 1998/11/24 94/14/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0249/60 E 10. Dezember 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Auch im Falle bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabenforderung ist für die Gewährung einer Stundung (in Bezug auf eben diese Abgabenforderung) kein Raum gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994140036.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten