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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs2 Z1;Rechtssatz
Das zusammengeballte Beziehen einer Entlohnung für eine dreijährige Tätigkeit macht diese Einkünfte noch nicht zu außerordentlichen Einkünften. Denn die Zusammenballung von Einkünften in einem späteren Jahr verwirklicht weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn dieser Gesetzesbestimmung die Voraussetzungen des § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X05Im RIS seit
20.11.2000