RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das zusammengeballte Beziehen einer Entlohnung für eine dreijährige Tätigkeit macht diese Einkünfte noch nicht zu außerordentlichen Einkünften. Denn die Zusammenballung von Einkünften in einem späteren Jahr verwirklicht weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn dieser Gesetzesbestimmung die Voraussetzungen des § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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