RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Für die Abgrenzung, welche Tätigkeit den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und welche die Sondertätigkeit darstellt, ist nicht die Länge des Zeitraumes, in dem diese Tätigkeit ausgeübt worden ist, maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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