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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs2 Z1;Rechtssatz
Für die Abgrenzung, welche Tätigkeit den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und welche die Sondertätigkeit darstellt, ist nicht die Länge des Zeitraumes, in dem diese Tätigkeit ausgeübt worden ist, maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X04Im RIS seit
20.11.2000