RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z1;
EStG 1972 §2 Abs3 Z2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §37 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei Gewinnbetrieben (§ 2 Abs 3 Z 1 bis § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1972) kann von außerordentlichen Einkünften iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 nur in solchen Ausnahmefällen gesprochen werden, in denen eine Tätigkeit vorliegt, die aus dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes herausfällt. Eine solche Sondertätigkeit muß gemessen an der Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen ihrer Art nach für die sonstige Berufsausübung nicht typisch, von ihr also wesentlich verschieden sein (Hinweis E 15.2.1984, 83/13/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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