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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z1;Rechtssatz
Bei Gewinnbetrieben (§ 2 Abs 3 Z 1 bis § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1972) kann von außerordentlichen Einkünften iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 nur in solchen Ausnahmefällen gesprochen werden, in denen eine Tätigkeit vorliegt, die aus dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes herausfällt. Eine solche Sondertätigkeit muß gemessen an der Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen ihrer Art nach für die sonstige Berufsausübung nicht typisch, von ihr also wesentlich verschieden sein (Hinweis E 15.2.1984, 83/13/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X03Im RIS seit
20.11.2000