RS Vwgh 1998/11/26 96/16/0205

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;
BAO §183 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn der AbgPfl die Unterlassung eines Beweisantrages auf einen Verstoß der AbgBeh gegen die ihr nach § 113 BAO obliegende Manuduktionspflicht zurückführt, übersieht er, daß nach dieser Gesetzesstelle Anleitungen nur auf sein Verlangen hin zu geben sind.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160205.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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