RS Vwgh 1998/11/26 95/16/0222

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Index

L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GdGetränkesteuerG OÖ §4 Abs1 idF 1988/022;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Bezugnahme auf das UStG 1972 ("Das Entgelt ist nach § 4 Abs 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl Nr 322, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 660/1989, zu bemessen") wurde durch die Novelle LGBl 1992/28 in § 4 Abs 1 OÖ GdGetränkesteuerG eingefügt. Dieser Verweis auf den umfassenden Entgeltbegriff des UStG 1972 bedeutet keineswegs, daß die Abgabenbehörden der Gemeinde bei Bemessung der Getränkesteuer an Umsatzsteuerbescheide der Finanzämter gebunden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160222.X02

Im RIS seit

23.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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