RS Vwgh 1998/12/10 98/07/0034

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Veröffentlicht am 10.12.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §365;
ABGB §472;
WRG 1959 §32;
WRG 1959 §63;

Rechtssatz

Eine zwangsweise Einräumung einer Dienstbarkeit stellt eine Enteignung dar (Hinweis E VfGH 10.12.1997, B 1961/96). Eine solche Zwangsrechtseinräumung wäre nicht zulässig, wenn vom eingeräumten Recht deswegen nicht Gebrauch gemacht werden könnte, weil (auch) eine Bewilligung nach § 32 WRG erforderlich wäre, diese aber nicht vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070034.X12

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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