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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/06 95/04/0096 1Stammrechtssatz
Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem VwGH die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bf beeinträchtigt wurde (Hinweis E 28.10.1971, 1791/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100018.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013