RS Vwgh 1998/12/14 97/10/0206

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
ForstG 1975 §19 Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Spricht der angefochtene Bescheid nicht bloß über einen Rodungsantrag des Erstbf und des Zweitbf ab, sondern auch darüber, daß der Rodungsantrag in der Fassung der vom Drittbf vorgenommenen Änderung nicht diesem, sondern dem Erstbf bzw dem Zweitbf zuzurechnen sei, ist der angefochtene Bescheid insoweit auch geeignet, den Drittbf in Rechten zu verletzen.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100206.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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