Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei den in der Beschwerde geltend gemachten Verletzungen im Recht auf erschöpfende Darstellung des Sachverhaltes, auf Berücksichtigung erstatteter Stellungnahmen, auf Aufklärung von Widersprüchen sowie im Recht auf eine ordnungsgemäße Bescheidbegründung handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, sondern um Beschwerdegründe im Sinne des § 28 Abs 1 Z 5 VwGG (Hinweis E 17.9.1998, 98/10/0238).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100206.X01Im RIS seit
18.02.2002