RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0257

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;
EStG 1988 §7 Abs2;

Rechtssatz

Wird ein Wirtschaftsgut mit einer bestimmten, in Jahren bemessenen Nutzungsdauer angeschafft und im Wirtschaftsjahr der Anschaffung mehr als sechs Monate betrieblich genutzt, sodass gem § 7 Abs 1 EStG 1972 bzw § 7 Abs 2 EStG 1988 bereits die volle Jahresabschreibung zum Tragen kommt, so führt dies zu einer entsprechenden Verkürzung der Abschreibungsdauer, nicht jedoch zu einer Verringerung der jährlichen Abschreibungsquote.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130257.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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