RS Vwgh 1998/12/16 94/12/0011

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei der nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Gesamtbeurteilung der Zweckmäßigkeit eines zur Verfügung stehenden Beförderungsmittels im Sinne des § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind vor allem die Kriterien Länge der (sonst zu Fuß zurückzulegenden) Wegstrecke, Zeitgewinn bzw -verlust aus der Benützung/Nichtbenützung eines öffentlichen Beförderungsmittels und der Gesundheitszustand des Beamten von besonderer Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994120011.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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