RS VwGH Erkenntnis 1998/12/16 98/01/0555

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1998
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 10 Abs 1 AsylG 1997 setzt kein schon im Zeitpunkt des Asylerstreckungsantrages durch Asylgewährung positiv abgeschlossenes Verfahren über den Hauptantrag voraus (ausführliche Begründung im Erk).

Im RIS seit
07.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten