RS Vfgh 1998/9/10 B827/98

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

NRWO 1992 §22
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen eine Mitteilung der MA 62 betreffend "Bundespräsidentenwahl 1998 / Einspruch gegen das Wählerverzeichnis" als aussichtslos in Anbetracht der Unbedenklichkeit der als verfassungswidrig erachteten Bestimmung des §22 NRWO 1992.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Wahlen, Wahlrecht aktives, Bundespräsident

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B827.1998

Dokumentnummer

JFR_10019090_98B00827_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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