RS Vwgh 1998/12/16 97/03/0305

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10a;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999

Rechtssatz

Das Kennzeichen eines mit dem Lastkraftwagen gezogenen Anhängers gehört nicht zu den wesentlichen Sachverhaltselementen einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10a KFG und muß daher nicht von einer Verfolgungshandlung umfaßt sein.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030305.X05

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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