Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Wirtschaftliche Momente sind bei der Festsetzung einer angemessenen Erfüllungsfrist gemäß § 59 Abs 2 AVG iVm § 70a Abs 1 Stmk BauO 1968 zu berücksichtigen (hier: mit dem Hinweis der Beschwerdeführer auf massive Umsatzrückgänge, im Hinblick auf die ihrer Auffassung nach die achtmonatige Erfüllungsfrist für die Färbelung einer Hausseite zu kurz festgesetzt worden sei, tun sie allerdings die Wesentlichkeit dieses Verfahrensmangels nicht dar).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060146.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017