RS Vwgh 1998/12/17 98/09/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1998
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMSG 1994 §16 Abs1;
AMSG 1994 §16 Abs3;
AMSG 1994 §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/11/18 97/09/0342 1

Stammrechtssatz

Die selbständige Erledigung der hoheitlichen Aufgaben der Landesorganisation des Arbeitsmarktservice durch seine Mitarbeiter hat gemäß § 16 Abs 1 und § 17 Abs 3 AMSG 1994 im Namen des Landesgeschäftsführers als Leiter der monokratischen Behörde Landesorganisation (Landesgeschäftsstelle) zu erfolgen. Eine Genehmigung im Namen des stellvertretenden Landesgeschäftsführers entspricht daher nicht dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090284.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten