RS Vwgh 1998/12/17 97/15/0011

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §33 Abs6;

Rechtssatz

Die Bezüge eines emeritierten Universitätsprofessors stellen (ebenso wie Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 5) Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 dar, weil der Emeritus zur Erbringung von Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Sie vermitteln gemäß § 33 Abs 6 EStG 1988 den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150011.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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