RS Vwgh 1998/12/18 98/02/0188

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19;
VStG §45 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Ladungsbescheid, mit dem das bereits abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren gegen den Besch fortgesetzt werden soll, entspricht nicht dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998020188.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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