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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs2;Rechtssatz
Der Einstellungsbeschluss wegen Nachholung des versäumten Bescheides hat auch hinsichtlich der Frage der Rechtzeitigkeit der Nachholung durch die belBeh und damit auch hinsichtlich der Frage ihrer Zuständigkeit materielle Rechtskraft (Hinweis E 25.4.1988, 88/18/0050). Eine allfällige Unzuständigkeit der belBeh kann daher nicht mehr wahrgenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996170079.X01Im RIS seit
07.08.2001