RS Vwgh 1998/12/21 96/17/0079

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Veröffentlicht am 21.12.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs2;

Rechtssatz

Der Einstellungsbeschluss wegen Nachholung des versäumten Bescheides hat auch hinsichtlich der Frage der Rechtzeitigkeit der Nachholung durch die belBeh und damit auch hinsichtlich der Frage ihrer Zuständigkeit materielle Rechtskraft (Hinweis E 25.4.1988, 88/18/0050). Eine allfällige Unzuständigkeit der belBeh kann daher nicht mehr wahrgenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996170079.X01

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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