RS Vwgh 1998/12/22 97/08/0106

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Veröffentlicht am 22.12.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12;
AlVG 1977 §7 Abs3;

Rechtssatz

Werden Tätigkeiten ehrenamtlicher Natur, also solche, bei denen die Geringfügigkeitsgrenze als Kennziffer für den Umfang der Tätigkeit ebenfalls nicht herangezogen werden kann, weil die Tätigkeit aufgrund einer zulässigen Vereinbarung unentgeltlich ausgeübt wird, in einem Umfang verrichtet, daß daneben an eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu den üblichen Bedingungen nicht zu denken ist, dann ist eine Verfügbarkeit iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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