RS Vwgh 1999/1/13 98/01/0169

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Veröffentlicht am 13.01.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §68 Abs1;
SPG 1991 §89;

Rechtssatz

Dem UVS kommt vor einer Befassung iSd § 89 Abs 4 SPG 1991 überhaupt keine Zurückweisungskompetenz zu. Sieht der UVS - mangels Behauptung (irgendeiner) einer Richtlinienverletzung - keinen Anlaß, die bei ihm eingelangte Eingabe an die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten, so ist insoweit (allenfalls nach einem erfolglosen Verbesserungsversuch) eine weitere Behandlung der Eingabe nicht vorgesehen.

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010169.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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