RS Vwgh 1999/1/13 98/01/0169

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Veröffentlicht am 13.01.1999
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §2 Abs2;
SPG 1991 §88 Abs2;

Rechtssatz

§ 88 Abs 2 SPG 1991 eröffnet eine Beschwerdemöglichkeit nur im Bereich der Sicherheitsverwaltung iSd § 2 Abs 2 SPG 1991, dem ein Einschreiten der Gendarmeriebeamten gegenüber dem Lenker eines Kfz jedoch nicht zugeordnet werden kann (Hinweis E 24. 6. 1998, 97/01/1173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010169.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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