RS Vwgh 1999/1/18 98/10/0380

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Veröffentlicht am 18.01.1999
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70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1994/640;
SchBeihG 1983 §3 Abs6 idF 1994/640;

Rechtssatz

Nach § 3 Abs 1 iVm § 3 Abs 6 Schülerbeihilfengesetz idF der Nov BGBl 1994/640 muss sich ein Schüler, der selbst nie über eigenes Einkommen verfügt hat, dessen Ehegatte aber Einkünfte bezieht, diese Einkünfte des Ehegatten bei der Berechnung des Anspruches auf Schülerbeihilfe anrechnen lassen (ausführliche Begründung im Erkenntnis). Durch die Novelle ist gegenüber der bisherigen Rechtslage (§ 3 Abs 4 und 5 SchBeihG) keine Änderung, sondern lediglich eine Klarstellung erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100380.X02

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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